- This topic is empty.
-
AuthorPosts
-
February 15, 2008 at 12:58 pm #607205AnonymousInactive
Es gibt hier mehrere Aspekte.
EU-Kommission nimmt deutsches Glücksspiel unter die Lupe
Einschränkungen bei der Werbung, Verbote, strafrechtliche Sanktionen: Die EU überprüft die neuen Regeln für Glücksspiel in Deutschland. Sollten diese nicht mit EU-Recht übereinstimmen, droht ein Vertragsverletzungsverfahren.Brüssel – Wer Glücksspiele anbietet, hat es nicht einfach in Deutschland. Die Gesetze sind streng – so streng, dass sie jetzt die Brüsseler Beamten stutzig gemacht haben. Sie wollen prüfen, ob die deutschen Regelungen in dieser Frage mit EU-Recht übereinstimmen. Die Bundesregierung werde nun offiziell um Auskunft dazu gebeten, hieß es.
Chips und Karten für das Pokerspiel: EU überprüft deutsche Gesetze
Die Kommission konzentriert ihre Anfrage auf verschiedene Bestimmungen, die zum Jahresanfang in Kraft traten. “Dies betrifft das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet und insbesondere von Sportwetten, zu denen die Kommission bereits im März 2007 eine ausführliche Stellungnahme an Deutschland richtete”, erklärte die Behörde. Weiter gehe es um Beschränkungen der Fernseh-, Internet-, Trikot- und Bandenwerbung.Kritisch sieht die Kommission auch, dass Banken keine Zahlungen im Zusammenhang mit nicht erlaubten Glücksspielen verarbeiten und ausführen dürfen. “Problematisch sind ferner das Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen, die Werbung dafür und die Teilnahme daran vorgesehen sind”, hieß es.
Die Untersuchung beschränkt sich nach Kommissionsangaben auf die Vereinbarkeit der deutschen Regeln mit dem Gemeinschaftsrecht. Sie berühre in keiner Weise die Liberalisierung des Markts für Glücksspiele oder die Befugnis der Mitgliedstaaten, das öffentliche Interesse zu schützen. Entsprechende Eingriffe müssten aber “notwendig, angemessen und nicht diskriminierend” sein.
Die Brüsseler Aufforderung zur Auskunft stellt die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens dar. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu antworten. Die Kommission äußerte die Hoffnung, dass die Angelegenheit nach den Antworten rasch und in befriedigender Weise beigelegt werden könne.
February 15, 2008 at 1:14 pm #760929AnonymousInactiveUeber die Vermittlung von Glueckspielen, ein Gutachten:
https://www.uni-hohenheim.de/gluecksspiel/staatsvertrag/GutachtenSchleswigHolstein.pdf
Für den Bereich der Vermittlung von Glücksspielangeboten hat die Prüfung darüber
hinaus ergeben, dass die Vorschrift über das Genehmigungsverfahren in § 4 Abs. 1,
2 GlüStV rechtlich missglückt ist. Auf den ersten Blick wurde die dem Genehmigungsverfahren
zugrunde liegende Vorschrift als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
ausgestaltet. Anders als bei einer herkömmlichen Kontrollerlaubnis steht
die Erlaubniserteilung jedoch im Ermessen der Genehmigungsbehörden. Die Bestimmung
widerspricht dem Grundrecht der Berufsfreiheit, das dem Antragsteller einen
Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung bei Vorliegen aller gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen
verleiht. Es ergeben sich ferner Zweifel an der Vereinbarkeit
der Erlaubnisregelung mit dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, dem
Bestimmtheitsgebot und der Verhältnismäßigkeit.February 15, 2008 at 1:22 pm #760930AnonymousInactiveDie Industrie und Handelskammer sagt:
Das scheint uns nicht zu betreffen da wir ja kein Geld von Spielern kassieren.
Gewerbliche Spielvermittlung
Die gewerbliche Spielvermittlung ist nunmehr nach § 4 GlüStV i.V.m. § 7 GlüStV-AG NRW erlaubnispflichtig.
Gewerbliche Spielvermittlung betreibt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht, ohne Annahmestelle oder Lotterieeinnehmer zu sein,1. einzelne Spielverträge an einen Veranstalter vermittelt oder
2. Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften zusammenführt und deren Spielbeteiligung dem Veranstalter – selbst oder über Dritte – vermittelt.
Nach § 19 GlüStV gelten für diese Tätigkeit neben der Erlaubnispflicht zusätzliche Anforderungen:
1. Der gewerbliche Spielvermittler hat mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an den Veranstalter weiterzuleiten. Er hat die Spieler vor Vertragsschluss
in Textform klar und verständlich auf den für die Spielteilnahme an den Veranstalter weiterzuleitenden Betrag hinzuweisen sowie ihnen unverzüglich nach Vermittlung des Spielauftrags den Veranstalter mitzuteilen.2. Gewerbliche Spielvermittler sind verpflichtet, bei jeder Spielteilnahme dem Veranstalter die Vermittlung offen zu legen.
3. Gewerbliche Spielvermittler sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei Vertragsschluss ein zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder steuerberatenden Berufs befähigter Treuhänder mit der Verwahrung der Spielquittungen und der Geltendmachung des Gewinnanspruches gegenüber
dem Veranstalter beauftragt wird.February 15, 2008 at 2:06 pm #760934AnonymousInactive1. einzelne Spielverträge an einen Veranstalter vermittelt oder
das hört sich aber schon ein wenig so an als könnte das auf die Jobbezeichnung eines “Affiliate” passen.
Ich denke die EU-Kommission wird innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Lockerung durchsetzen. Allerdings sollte man den deutschen Einfluss in der EU nicht unterschätzen immerhin darf DE 20% des EU Nettojahreshaushalts beisteuern.
February 15, 2008 at 2:55 pm #760942AnonymousGuestObwohl die Seite eigentlich jedem der in der Branche tätig ist bekannt sein sollte, setze ich hier einen Verweis auf http://www.isa-guide.de/ . Dort bekommt man tagtäglich eine gute Übersicht zu den aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Glücksspielstaatsvertrag etc etc.
February 15, 2008 at 3:01 pm #760943AnonymousInactiveErstmal vielen Dank für die umfassenden Infos Dominique. Das ganze ist ein ziemliches Durcheinander, einmal untersagt man Fussballvereinen die Sportwettenwerbung auf dem Trikot, aber andererseits seh ich ständig Pokerwerbung im Fernsehen.
Zur Berufsbezeichnung Affiliate:
Die Frage ist ob wir vermitteln oder werben..schwer zu klären.
February 15, 2008 at 3:03 pm #760944AnonymousInactiveJa, das ist auf alle Faelle die beste Seite fuer Europaeische Entwicklungen.
Danke!
February 15, 2008 at 3:07 pm #760945AnonymousInactiveDanke Dominique und alle hier
echt super was ihr hier macht.Ich habe da nun eine frage
Was ist denn nun wirklich,
Wollte Deutschland nicht die Internet Anbieter dazu bringen
alle Seiten mit Inhalt für Online Gambling zu blockieren?
Ist da schon irgendwas passiert?February 15, 2008 at 3:33 pm #760948AnonymousInactiveWeiterhin:
http://www.affiliateundrecht.de/urteile/urteil5.pdf
Die Angeklagte sagt:
Sie hat zur Begründung vorgetragen, bereits die Aktivlegitimation sei zweifelhaft. Es sei nichts dafür ersichtlich, dass die Klägerin – wie von ihr vorgetragen – in Zusammenarbeit mit Lottogesellschaften die Möglichkeit anbiete, online an Lotto-Spielen teilzunehmen.
Sie selbst veranstalte keine Sportwetten, sondern “vermittle” diese lediglich über einen Link zu dem englischen Unternehmen E. Ltd. Für dieses Vermitteln benötige sie keine Gewerbeerlaubnis.
Gleichwohl habe das zuständige Gewerbeaufsichtsamt der Stadt München am 18.03.2000 zu dem Geschäftszeichen KVR-III/12 eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen, gegen welche sie nach Widerspruch den Verwaltungsrechtsweg beschritten habe (Anlagen B3 und B4). Sie dürfe
Sportwetten sogar selbst veranstalten. Auch hierfür bedürfe es keiner Gewerbeerlaubnis. Mithin sei auch die Werbung für solche Veranstaltungen zulässig. Deshalb sei der vorliegende Zivilrechtsstreit entsprechend dem Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Untersagungsverfügung der Stadt München durch die
sachnäheren Verwaltungsgerichte auszusetzen.Das Gericht sagt:
Durch die Bewerbung eines in Deutschland nicht zugelassenen Glückspiels ist die Beklagte als Mitstörerin mitverantwortlich. Denn Störer ist jeder, von dem ernstlich zu befürchten ist, dass er an der wettbewerbswidrigen Handlung eines eigenverantwortlichen Dritten willentlich und adäquat kausal mitgewirkt hat, vorausgesetzt, der als Mitstörer in Anspruch genommene besaß die rechtliche Möglichkeit, die Handlung zu verhindern (BGH GRUR 1991, 769 -Honoraranfrage).
Diese Voraussetzungen treffen auf die Beklagte zu.Es ist unmoeglich das alles hier kurz zu fassen, man muss wirklich alles lesen um zu verstehen was da los war.
February 15, 2008 at 3:48 pm #760950AnonymousInactiveAlso wer auf rev share Basis kassiert, der vermittelt mit ziemlicher Sicherheit. Wer das nicht macht kann seinen CPA haben aber das macht auch nicht wirklich Freude.
March 18, 2008 at 7:42 am #763513Domain-namesMemberMan bewegt sich zur Zeit auf jeden Fall auf sehr, sehr dünnem Eis…..
:madat::madat::madat:
March 18, 2008 at 8:11 am #763515ChopperMemberProblematische Werbung für Fußballer
Wolfsburg – Seit einigen Tagen hat die Frauen-Fußballmannschaft des VfB Wolfsburg einen neuen Sponsor. Auf 100 Meter Spielfeldbande prangen ein Kleeblatt und die Aufschrift Lotto. Die staatliche Toto-Lotto-Gesellschaft Niedersachsen tritt als neuer Werbepartner auf. Nach Ansicht von Rechtsexperten verstößt der Vertrag gegen den im Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag. “Laut Gesetz dürfen staatliche Lottoanbieter keinerlei Werbung mehr machen, die Anreiz zum Glücksspielen gibt”, sagt Wulf Hambach, Chef der Münchner Kanzlei Hambach & Hambach. Stattdessen darf sich Werbung nur auf “eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel” beschränken. “Auf reine Information beschränkt sich ein solcher Sponsoringvertrag aber nicht”, sagt Hambach, der auch private Wettfirmen vertritt: “Es handelt sich um einen taktischen Zug, Frauen als bislang kaum erschlossene Konsumentengruppe für Glücksspiel zu begeistern.” Toto-Lotto Niedersachsen wollte sich auf Anfrage der WELT nicht dazu äußern.
Seit 1. Januar gilt der umstrittene Staatsvertrag, der private Wettanbieter verbietet und das staatliche Glücksspielmonopol manifestiert. Kritik gibt es von allen Seiten. Im Januar hatte etwa die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland dazu eingeleitet. Erbost reagierte auch die Deutsche Fußball-Liga (DFL). Weil der österreichische Wettanbieter Bwin nicht mehr in Deutschland als Sponsor auftreten darf, entgehen den Bundesligavereinen jährlich 100 bis 300 Mio. Euro Werbeeinnahmen. Der VfB Stuttgart hatte als erster Bundesligaverein vor zwei Wochen Klage gegen den Glücksspielstaatsvertrag eingereicht, da sich der Verein benachteiligt gegenüber ausländischen Vereinen fühlt.
VfB-Stuttgart-Präsident Erwin Staudt zeigte sich irritiert über den Vertrag zwischen Toto-Lotto Niedersachen und den “Wölfinnen”: “Ich würde gern erklärt bekommen, wie die Bekämpfung der Spielsucht mit dieser Vereinbarung in Einklang gebracht werden soll.” Die “Ungleichbehandlung privater und staatlicher Glücksspielanbieter” könne ihn nur noch wundern.
Anwalt Hambach wertet den Vertrag als weiteres Indiz dafür, dass sich die staatlichen Glücksspielanbieter insgeheim schon wieder von ihrem Monopol verabschiedeten. “Offenbar bereiten sich die staatlichen Lottofirmen auf die nahende Liberalisierung vor.” Ein ähnliches Signal sei auch die vor zwei Wochen angekündigte europäische Super-Lotterie mit einem Wochen-Jackpot von zehn Mio. Euro. Sie soll ab Herbst von einigen europäischen Staatslotterien veranstaltet werden. Der deutsche Lottoblock bestätigt Überlegungen, daran teilzunehmen. Nach Auffassung der meisten Rechtsexperten wäre ein solcher Mega-Jackpot ein klarer Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag, da er die Spielsucht fördere.
March 18, 2008 at 2:22 pm #763543AnonymousInactiveMann, das klingt schon bald wie das Ami Gesetz.
Ich würde gern erklärt bekommen, wie die Bekämpfung der Spielsucht mit dieser Vereinbarung in Einklang gebracht werden soll.” Die “Ungleichbehandlung privater und staatlicher Glücksspielanbieter” könne ihn nur noch wundern
Genau der selbe Unsinn.
Stattdessen darf sich Werbung nur auf “eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel” beschränken.
Was soll den das wieder bedeuten?
“Offenbar bereiten sich die staatlichen Lottofirmen auf die nahende Liberalisierung vor.”
Das denk ich mir auch, hueben und drueben.
March 20, 2008 at 8:52 am #763731ChopperMemberRecht hast Du!
In meinen Augen – alles eine Frage der Zeit.
Auch der deutschsprachige Markt/Markt in Deutschland wird irgendwann reguliert sein.Die Frage ist eben das WANN.?
Was mich ja wirklich interessiert – was wollen die Deutschen Behoerden denn tun? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine “special force” in Deutschland gibt, die sich jetzt die Rechner von Spielern oder Operator vorknuepft.
Verschiedene online Poker Anbieter – demonstrieren diese Macht ja schon eindrucksvoll auf deutschen TV Kanaelen.
Es bleibt weiter spannend und interessant.
Freu mich auf weitere interessante Gespraeche auf der CAC mit euch!
Schade wirklich Dominique, dass Du nicht kommst!Rock on
Chris
-
AuthorPosts