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February 26, 2009 at 10:12 pm #615891wooMember
Hi!
Leidiges Thema, die Steuer.
Mit dem Thema Steuer habe ich mich nie auseinandergesetzt. Wie macht ihr das?
February 26, 2009 at 10:22 pm #796161AnonymousInactiveLeider zahl ich meine Steuer in den USA und kann mit Details nicht helfen, aber als Geschaeft gebe ich Internet Reklame Agentur an.
March 1, 2009 at 11:06 pm #796304DFLMemberIch würde an dieser Stelle dringend einen Steuerberater empfehlen.
Du solltest für alle Ausgaben auch eine Rechnung anfordern, nur so kannst Du z.B. die Kosten für die Erstellung einer Webseite oder eines gekauften Links auch geltend machen.
Bzgl Paypal solltest Du auf jedenfall die Aufstellung der Transaktionen usw. ausdrucken. Gibts so eine Art “Paypal-Kontoauszug”?
Vozugsweise ist es auf jeden Fall besser alles übers normale Bankkonto abzuwickeln, bei Deinen Umsätzen im 4-stelligen Bereich dürften die Kosten des Geldverkehrs ja nicht ausschlaggebend sein …Eventuell ist es auch gleich sinnvoll eine Buchführung anzufangen.
Umsatzsteuer ist in D auch eventuell zu berücksichten. ==> Steuerberater fragen.Eine Firma auf einer Insel wäre auch zu 100% in D steuerpflichtig, wenn du als Geschäftsführer mit Wohnsitz im Inland eingetragen bist … ==> Fachberatung von einem Steuerberater unerlässlich
Zu den Einnahmen … Das Finanzamt interessiert nur die Höhe der Einnahmen ganz egal aus welcher Art von Geschäften diese stammen. Strafrechtlich ist das wieder was anderes.
Von den hohen Steuersätzen kommst nur weg, wenn du D den Rücken kehrst und in ein Niedrigsteuerland ziehst, oder indem du einfach die meisten Einnahmen wieder investierst (–> Ausgaben) …
March 2, 2009 at 3:06 pm #796350Poker ZealotMemberEs gilt grundsätzlich: keine steuerliche Geltendmachung ohne Beleg. Zur Not kann das auch ein selbst erstellter Hilfsbeleg sein, was bei großen Beträgen allerdings auf jeden Fall für Misstrauen beim Prüfer sorgt. Also zumindest die Paypal-Zahlungsbelege ausdrucken und als Bestätigung verwenden, ähnlich wie mit Kreditkartenabrechnungen.
Ausländische Gesellschaft: Wie im Zusammenhang mit der Staatshehlerei bezüglich des Liechtenstein”spaßes” ja ausdrücklich publik gemacht, erhebt Deutschland die Steuerpflicht auch dann, wenn die Gesellschaft vorwiegend aus Deutschland geleitet wird. Wie das dann festgestellt wird, ist eine andere Frage. Auf jeden Fall muss man sein Gehalt oder auch das Vermögen, das man aus der Gesellschaft abzieht in Deutschland versteuern. Zu welchen “Bedingungen” kommt auf die Ausgestaltung an.
Aber: Wenn Du einen monatlichen Gewinn im 5-stelligen Bereich erwartest, so macht eine ausländische Gesellschaft durchaus Sinn, wenn dort die Körperschaftssteuer unter der deutschen liegt.Legalität der Gamblingwerbung: Es liegt immer noch eine Beschwerde beim EUGH, die noch nicht entschieden ist und wahrscheinlich den Lotteriestaatsvertrag für null und nichtig erklären wird. Wie man das bisher beobachten kann, halten sich nicht sonderlich viele Gesellschaften dran. Es wird munter für die staatliche Lotterie geworben, obwohl der Vertrag jegliche Art von Werbung verbietet, Fernsehsender schalten am laufenden Band Werbung, obwohl die .net oder wie auch immer-Variante schon längst als Augenwischerei am Pranger steht. Es ist also nicht zu erwarten, dass hier tatsächlich bis zu einem Urteil dagegen vorgegangen wird. Sollte allerdings der EUGH den Staatsvertrag EU-konform bewerten, muss man das Ganze noch mal überdenken.
Steueroasen: Wenn kein Dopellbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Land existiert, so bleibt man auch dann in Deutschland steuerpflichtig, wenn man gar nicht in Deutschland lebt. Bleibt noch die Frage, wer hier was kontrollieren will. Die sicherste Variante wäre also, die Staatsbürgerschaft eines solchen Landes zu beantragen. Wenn dann dafür aber die deutsche abgegeben werden muss, so ist das meist weniger förderlich.
March 2, 2009 at 5:39 pm #796356wooMemberDanke für die Hinweise!
March 2, 2009 at 6:49 pm #796361DFLMember… die Pokerwerbung im TV geht auf Seiten, auf denen nicht um Geld gespielt werden kann. Vielleicht ist Dir da schon mal aufgefallen, daß in der TVwerbung immer eine www.
.net Adresse angezeigt wird. Mit Spielgeld ist das Onlinespiel erlaubt. Die Versteuerung von Affiliateeinnahmen läuft genauso wie die Versteuerung anderer Einnahmen. Finanztechnisch gibt es da keinen Unterschied. Es sind einfach gewerbliche Einnahmen.
Bzgl. Firmengründung im Ausland (z.b. in einer Steueroase) ist es entscheidend, daß sich die Geschäftsleitung auch ausserhalb Deutschlands befindet. Mit einem einfachen Treuhänder wird diese Konstellation aber ziemlich schnell bei einer Prüfung auffliegen und keinen Steuervorteil mehr bringen.
March 2, 2009 at 7:10 pm #796362Poker ZealotMemberFernsehsender schalten am laufenden Band Werbung, obwohl die .net oder wie auch immer-Variante schon längst als Augenwischerei am Pranger steht.
Das Kriterium für Onlinespiel ist nicht Spielgeld, sondern das direkte Spiel um Geld.
March 19, 2009 at 1:32 pm #797329ebyd1MemberHabt ihr keine sorgen erwischt zu werden, wenn ihr eure gewinne versteuert? schließlich ist die werbung für glücksspiel verboten.
May 30, 2009 at 6:04 pm #800249caironMemberNa dann sind wir mal froh, dass Einnahmen aus illegalen Tätigkeiten wie Einbrüchen, Drogehnandel und Zuhälterei steuerfrei sind… :sarcasm:
Ich habe eine Firma (juristische Person) in einem Steuerparadies, wohin auch die Provisionen fließen. Meine Firma hat eine Niederlassung in meinem Heimatland, wo ich Angestellter mit einem normalen Lohn bin.
Der Fiskus prüft solche Firmen immer sehr sehr genau aber wenn man korrekt arbeitet, gibt es keine Probleme. (Tipp: Kleine Fehler in die Buchhaltung einbauen damit die Jäger (Fiskus) Erfolgserlebnisse haben und nicht zu tief bohren)
So eine Lösung lohnt sich aber erst ab 8 – 10k Provision im Monat – spart aber auch viel Geld wenn man es richtig macht – ich empfehle nur Profis an so was ran zu lassen.
Ich selber kenn mich mit den Details allerdings nicht aus – wie Henry Ford sagt: Ich muss nicht alles selber wissen – ich muss nur wissen, wer es weiß.
Schöne Grüße
September 22, 2011 at 4:25 pm #818644tusssiMemberhallo zusammen,
ich muss diesen thread nochmal ausgraben.selbstverständlich gebe auch ich meine einnahmen korrekt an, sowohl im skillgaming als auch im gambling bereich.
nun müssen aber einnahmen von ausländischen unternehmen beim bzst gemeldet werden. mein steuerberater möchte dazu die UST-IDs der ausländischen unternehmen haben.
gehe ich richtig in der annahme, dass ich darauf verzichten sollte, die UST-IDs rauszufinden und mitzuteilen? lässt sich darüber rausfinden, was die unternehmen anbieten (gambling oder skill)?
wie macht ihr das?
October 4, 2011 at 10:25 am #818812tusssiMemberalso leute, ich bin echt ein wenig verwundert, dass man hier von kollegen oder auch affiliate managern keine rückmeldungen erhält.
inzwischen hab ichs rausgefunden:
falls jemand hier mal wieder lesen sollte und das gleiche problem hat:
solche erwähnten meldungen sind nur innerhalb der EU nötig, da unsere partnerfirmen ja üblicherweise nicht in der EU sitzen, ist das ganze thema völlig hinfällig.October 4, 2011 at 12:44 pm #818817FitgalMemberanyone interested to buy casino or gambling site links kindly reply
October 21, 2011 at 1:39 pm #819104lesclothMemberDer Thread ist zwar schon älter, aber hinfällig ist das Thema doch nicht ganz, denn es gibt schon eine Reihe “unserer” Partnerfirmen, die in der EU sitzen – vor allem in Malta oder in Großbritannien, und da schlägt die angesprochene Meldepflicht der UID-Nummern voll durch, wenn man alles richtig macht.
Dann kann die Finanz auch erkennen woher die Einnahmen kommen. Ob das zu (strafrechtlichen) Problemen führen kann, hängt wohl sehr von der Person des Beamten ab.
Wenn er selber zockt, wird er nichts machen. Wenn er Gambling verabscheut, könnte es evtl. gefährlich werden. Es muss jeder für sich entscheiden welches Risiko er eingeht.October 12, 2012 at 11:14 am #828788jackcksnMemberGuten Tag,
bisher ist kein Urteil bekannt, bei dem ein Spieler NUR wegen des Spielens im Online Casino gemäß § 285 StGB rechtskräftig verurteilt wurde. In dem bekannten Coburger Fall ging es in erster Linie um Betrug, und darauf basierte die Hauptstrafe.
Jeder deutsche Webmaster macht sich beim Schalten eines einzigen Banners gemäß § 284 StGB strafbar. Jetzt ist natürlich die Abwägung der Dinge ratsam. Wer die Einnahmen, die ja schon an sich strafbar sind, nicht versteuert, begeht eine erneute Straftat.
Deklariert er seine Einnahmen richtig, kommt er auch vor den Kadi, wenn es schlecht läuft. Ein Ausflüchten in ein Steuerparadies kann als gewerbsmäßiger Steuerbetrug gewertet werden, und dann wird es richtig hart.
Sieht man auf der anderen Seite, wie nach der letzten Novelle des Glücksspielstaatsvertrags regelrechte Gangster zum Teil von den 20 privaten Lizenzen profitieren, bleibt am Ende die Erkenntnis, dass der Steuerknüppel seit Jahrtausenden funktioniert und auch primär von den Oberen verteidigt wird.
Ob das Ganze gerecht ist, diese Frage wird nie zu einer zufriedenstellen Antwort führen.
Leopold
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